Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von lifturskill
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in einen allgemeinen Teil, der für alle Leistungen gilt, sowie in spezifische Bedingungen für das Projektgeschäft (Teil A) und für kostenpflichtige Veranstaltungen und Webinare (Teil B).
ALLGEMEINER TEIL
1. Umfang und Gültigkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und Veranstaltungen der lifturskill (nachfolgend «lifturskill») und dem Kunden/Auftraggeber. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, lifturskill stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR und nicht als Werkvertrag.
2. Haftung lifturskill haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten entstehen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Begleitschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.
3. Datenschutz lifturskill verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und unter Beachtung der geltenden Schweizer Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen zur Datenbearbeitung, zu den Bearbeitungszwecken, den Rechten betroffener Personen sowie zu den getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: www.lifturskill.ch/datenschutz.
4. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Zuständig sind die Gerichte am Sitz von lifturskill. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
TEIL A: PROJEKTGESCHÄFT, BERATUNG UND COACHING
A1. Auftragsannahme und -ausführung Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots (Offerte) durch den Auftraggeber zustande. lifturskill erbringt die Leistungen gemäss diesem Angebot. Für die Erfüllung vertraglicher Leistungen kann lifturskill eigene Mitarbeitende oder Dritte, wie insbesondere lifturskill-Lizenzpartner, einsetzen. lifturskill sucht diese sorgfältig aus und instruiert sie dem Auftrag entsprechend. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge verspäteter Mitwirkung gehen zu seinen Lasten. Änderungen oder Zusatzaufwände erfolgen nur nach vorgängiger Absprache und werden nach effektivem Aufwand entsprechend dem vereinbarten Tagessatz verrechnet.
A2. Vergütung Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise.
A3. Spesen und Auslagen Für administrative Auslagen wird eine Pauschale von 3 % des Auftragsvolumens verrechnet. Reisezeit gilt zu 50 % als Arbeitszeit. Spesen und Reisekosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
A4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen Bei länger dauernden Projekten erstellt lifturskill monatliche Teilrechnungen. Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 100.– erhoben. Zusätzlich kann lifturskill Verzugszinsen von 5 % p.a. verlangen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit lifturskill zu verrechnen.
A5. Verbindlichkeit von Terminen und Kündigung Terminverschiebungen oder Terminabsagen durch den Auftraggeber führen zu folgenden Entschädigungen, sofern nicht anders vereinbart:
- Mehr als 30 Kalendertage vor Termin: keine Entschädigung
- 15 bis 30 Kalendertage vor Termin: 50 % des Honorars
- Weniger als 15 Kalendertage vor Termin: 100 % des Honorars
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Kündigung durch den Auftraggeber schuldet dieser die bis dahin erbrachte Vergütung der Leistungen, Spesen, Aufwände Dritter sowie 30 % der Restvergütung als pauschalen Schadensersatz.
A6. Projektabschluss und Mängel Ein Projekt gilt nach dem letzten vereinbarten Termin als abgeschlossen. lifturskill ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Berufsausübung sorgfältig auszuführen. Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Projektabschluss schriftlich zu melden; andernfalls gilt die Leistung als abgenommen. Mängel infolge Pflichtverletzung von lifturskill werden auf eigene Kosten behoben; weitere Anpassungen oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
A7. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung Das Eigentum sowie sämtliche Urheber- und Immaterialgüterrechte an Konzepten, Unterlagen und Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei lifturskill. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung.
TEIL B: VERANSTALTUNGEN UND WEBINARE
B1. Anmeldung und Vertragsabschluss Die Darstellung von Webinaren und Veranstaltungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Anmeldung zu einem Webinar erfolgt online und ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit dem Versand der elektronischen Buchungsbestätigung durch lifturskill zustande.
B2. Preise und Zahlungsbedingungen Für Webinare und Veranstaltungen gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Fixpreise (netto). Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, Twint, PayPal) oder per Rechnung. Der Zugang zum Webinar bzw. die Teilnahmeberechtigung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang gewährt.
B3. Kein Rücktrittsrecht, keine Stornierung und Ersatzteilnehmer Eine Stornierung, ein Rücktritt oder eine Kündigung der Buchung durch den Kunden nach erfolgter Buchungsbestätigung ist ausgeschlossen. Bei Nicht-Erscheinen oder Nicht-Teilnahme (No-Show) bleibt die volle Teilnahmegebühr geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Der Kunde hat jedoch das Recht, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für das gebuchte Webinar zu benennen.
B4. Absage oder Verschiebung durch lifturskill lifturskill behält sich das Recht vor, Webinare bei ungenügender Teilnehmerzahl, Krankheit des Referenten oder aus anderen unvorhersehbaren, wichtigen Gründen (höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
B5. Technische Voraussetzungen und Verantwortung Bei Online-Webinaren ist der Teilnehmer selbst für die Schaffung der technischen Voraussetzungen verantwortlich (stabile Internetverbindung, aktuelle Software wie z.B. Zoom/Teams, funktionierendes Audio/Video). Technische Störungen aufseiten des Teilnehmers berechtigen nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
B6. Urheberrecht, Zugangsdaten und Aufzeichnungen Die zur Verfügung gestellten Zugangslinks sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die im Rahmen des Webinars ausgehändigten digitalen Dokumente oder Präsentationen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch genutzt, aber nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Es ist den Teilnehmern untersagt, Video- oder Audioaufzeichnungen (inkl. Screenshots) der Webinare anzufertigen.